| Schweiz: Forschungserfolge bei der Bekämpfung von Entzündungen | |||||||
Ein Forscherteam unter der Leitung von Prof. Hans-Uwe Simon vom Pharmakologischen Institut der Universität Bern hat in der jüngsten Ausgabe von "Nature Medicine" die Ergebnisse einer Forschungsarbeit publiziert, die neue Aspekte zur Regulation von Entzündungsreaktionen beinhaltet.
Die kleine Kammer hatte das Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich (GTG) im Juni auf Antrag von Christine Beerli (FDP/BE) nicht zu Ende beraten, da Fragen zur Gefährdungshaftung noch offen waren. Nun hat der Rat am 26.9.2001 der Vorlage seiner Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) zugestimmt. Demnach haftet der Inhaber eines Betriebs, der Produkte aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in den Verkehr bringt, solange für allfällige Schäden, bis die GVO in einen anderen Betrieb übergehen. Der Verbraucher selbst haftet nicht, ebenso wenig wie zum Beispiel Landwirte, die GVO als landwirtschaftliche Hilfsmittel verwenden. Ein Spital haftet nach dem Gentechnikgesetz nur, wenn die GVO-Therapie vor Ort erfolgt, nicht aber wenn eine allfällige Schädigung die Folge eines dem Patienten nach Hause mitgegebenen Medikaments ist. Ergänzt wurde das Gesetz um einen Absatz, wonach die Betriebs- und Anlagehaftung im Medizinalbereich nicht gilt, wenn der Patient in Kenntnis der Nebenwirkungen in die Behandlung eingewilligt hat. | |||||||