| Schweiz: Ja zur Forschung mit embryonalen Stammzellen | |||||||
Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) will die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen (ESZ) zukünftig unterstützen. Entsprechende Projekte müssen aber strenge Bedingungen erfüllen. Dies hat der Stiftungsrat an seiner ordentlichen Sitzung vom 28. September entschieden. Ein dem SNF vorliegendes Projekt von Genfer Forschenden entspricht diesen hohen Anforderungen und wird vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt. Gleichzeitig mit seinem grundsätzlichen Ja zur ESZ-Forschung empfiehlt der SNF dem Gesetzgeber, die Forschung mit menschlichen ESZ gesetzlich klar zu regeln.
Forschungsprojekte, welche die Verwendung von ESZ vorsehen, werden zukünftig vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt, sofern sie sechs Kriterien kumulativ erfüllen: (1) Die Forschung muss vom nationalen Forschungsrat und den mit der Evaluation beauftragten Experten aus wissenschaftlicher Sicht als unterstützungswürdig beurteilt werden; (2) die Projekte sind rein wissenschaftlicher und nicht kommerzieller Natur; (3) sie verfolgen klar definierte therapeutische Ziele, die nicht auf anderem Weg insbesondere mit adulten Stammzellen erreicht werden können; (4) die zuständigen Ethikkommissionen legen keinerlei Einwände gegen die Projekte vor; (5) die Stammzelllinien werden unentgeltlich aus einem Land bezogen, wo sie auf nicht kommerzieller Basis aus überzähligen, zu Fortpflanzungszwecken aus in vitro hergestellten Embryonen legal gewonnen wurden; (6) die Spenderinnen der überzähligen Embryonen sind mit der Verwendung der Embryonen zu Forschungszwecken einverstanden. | |||||||