Schweiz: Ja zur Forschung mit embryonalen Stammzellen

   Deutschland: DFG gegen Import von Stammzellen
Schweiz: Embryonenforschungsgesetz (EFG): Eröffnung der Vernehmlassung am 22. Mai 2002
EU-Parlament streicht weitgehend Auflagen zur Embryonenforschung
Forschung mit menschlichen Stammzellen und Embryonen kann künftig ohne strikte Auflagen mit EU-Mitteln gefördert werden.

Der Schweizerische Nationalfonds (SNF) will die Forschung mit menschlichen embryonalen Stammzellen (ESZ) zukünftig unterstützen. Entsprechende Projekte müssen aber strenge Bedingungen erfüllen. Dies hat der Stiftungsrat an seiner ordentlichen Sitzung vom 28. September entschieden. Ein dem SNF vorliegendes Projekt von Genfer Forschenden entspricht diesen hohen Anforderungen und wird vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt. Gleichzeitig mit seinem grundsätzlichen Ja zur ESZ-Forschung empfiehlt der SNF dem Gesetzgeber, die Forschung mit menschlichen ESZ gesetzlich klar zu regeln.

Forschungsprojekte, welche die Verwendung von ESZ vorsehen, werden zukünftig vom Schweizerischen Nationalfonds unterstützt, sofern sie sechs Kriterien kumulativ erfüllen: (1) Die Forschung muss vom nationalen Forschungsrat und den mit der Evaluation beauftragten Experten aus wissenschaftlicher Sicht als unterstützungswürdig beurteilt werden; (2) die Projekte sind rein wissenschaftlicher und nicht kommerzieller Natur; (3) sie verfolgen klar definierte therapeutische Ziele, die nicht auf anderem Weg insbesondere mit adulten Stammzellen erreicht werden können; (4) die zuständigen Ethikkommissionen legen keinerlei Einwände gegen die Projekte vor; (5) die Stammzelllinien werden unentgeltlich aus einem Land bezogen, wo sie auf nicht kommerzieller Basis aus überzähligen, zu Fortpflanzungszwecken aus in vitro hergestellten Embryonen legal gewonnen wurden; (6) die Spenderinnen der überzähligen Embryonen sind mit der Verwendung der Embryonen zu Forschungszwecken einverstanden.

Die Position des SNF hat vorläufigen Charakter. Er wird sie bei Bedarf an neue Erkenntnisse und Rahmenbedingungen anpassen. Der SNF fordert den Gesetzgeber in diesem Sinne auf, die Forschung mit ESZ in der Schweiz möglichst rasch gesetzlich zu regeln. Dabei sollte die Herstellung menschlicher ESZ aus überzähligen Embryonen auch in der Schweiz zugelassen werden. Mit einem Import wird die ethische Verantwortung lediglich ins Ausland delegiert und die angestrebte Kontrolle erschwert. Die Schweizer Forschenden haben zudem keinen Einfluss auf die Qualität der verwendeten Stammzelllinien. 

Umstrittene Embryonen-Forschung wird in Frankreich erlaubt
In Frankreich wird die Nutzung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken erlaubt. In der Pariser Nationalversammlung zur Revision des Bioethik-Gesetzes wurde nach einer viertägigen Debatte vergangene Woche eine entsprechende Gesetzesnovelle verabschiedet.
Schweiz: Tagung in Basel mit dem Thema: Mythos Gen, Embryonen, Stammzellen und Patente
Schweiz: Bundesgesetz zur Forschung an embryonalen Stammzellen geplant