| Schweiz: Embryonenforschungsgesetz (EFG): Eröffnung der Vernehmlassung am 22. Mai 2002 | |||||||
Das EFG soll die gesetzlichen Lücken füllen, die heute im Bereich der Embryonenforschung existieren. Zu regeln ist vor allem der Umgang mit überzähligen Embryonen, die durch In Vitro Fertilisation (IVF) entstehen können sowie die Frage, ob die Schweiz zukünftig die überzähligen Embryonen dazu verwenden darf, um embryonale Stammzellen herzustellen. Des weiteren soll das neue Gesetz regeln, ob die Schweiz den Import von ausländischen embryonalen Stammzellen zulässt. Nach heutiger Regelung ist die inländische Herstellung von embryonalen Stammzellen verboten. Nicht verboten ist aber der Import von embryonalen Stammzellen, da die Stammzelle nicht unter den Embryonenschutz fällt. 2002-05-22
Mit dieser Entscheidung ist die erste Phase der von der Kommission Prodi im Januar 2000 mit dem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit eingeleiteten umfassenden Reform des Lebensmittelrechts der EU abgeschlossen. Kommissar Byrne erklärte auf der Ratstagung, diese beschleunigte Annahme der Verordnung mache den Weg frei für ein sofortiges Tätigwerden, damit die Behörde noch in diesem Jahr in ihren vorläufigen Brüsseler Büros ihre Arbeit in vollem Umfang aufnehmen könne. Als erstes wird die Europäische Kommission Verfahren zur Auswahl und Ernennung eines Verwaltungsrates und eines geschäftsführenden Direktors einleiten. In der Zwischenzeit arbeitet das derzeitige System der wissenschaftlichen Beratung weiter, und zwar so lange, bis der Wissenschaftliche Ausschuss und die Wissenschaftlichen Gremien der EBLS eingesetzt sind. | |||||||