Vereinfachungen für europäische Patentanträge

   Schweiz: Tagung in Basel mit dem Thema: Mythos Gen, Embryonen, Stammzellen und Patente
Europäisches Patent für Riesenlachse
Schweiz: Veranstaltung zum Thema „Dürfen Gene patentiert werden?“
Die Entwicklungen der Bio- und Gentechnologie stellen auch für das Patentrecht eine Herausforderung dar. Die Herausforderung ist nicht nur rechtlicher, sondern auch ethischer Natur. Insbesondere über die Frage, ob gentechnisch veränderte Lebewesen sowie Gene und Gensequenzen patentiert werden dürfen, gehen die Meinungen auseinander. Im Zentrum der öffentlichen Veranstaltung der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) am 26.3.02 stand die Frage, ob Gene patentiert werden dürfen.

Patentanträge für europäische Patente müssen künftig, wenn sie in einer der offiziellen Amtssprachen (Englisch, Deutsch, Französisch) verfasst worden sind, nicht mehr in andere Sprachen übersetzt werden. Dies entschied die Regierungskonferenz der Vertragsstaaten des Europäischen Patentübereinkommens am 16. und 17. Oktober 2000 in London. Bisher hatte jeder der 19 Vertragsstaaten das Recht, eine Übersetzung in seine Landessprache zu fordern. Dies verusachte für die Antragssteller oft sehr hohe Kosten.

Das Europäische Patentübereinkommen (EPÜ) ermöglicht es den Anmeldern in einem einheitlichen Verfahren, Schutz für Erfindungen in allen oder einzelnen der zur Zeit 19 Vertragsstaaten zu erlangen. Ein oft bemängeltes Problem ist hierbei, dass jeder Vertragsstaat eine Übersetzung der in einer der offiziellen Amtssprachen des Europäischen Patentamts (Englisch, Deutsch oder Französisch) zu verfassenden Patentschriften in eine seiner Landessprachen verlangen kann. Dies führt dazu, dass die Kosten für ein europäisches Patent gegenwärtig drei bis fünf Mal höher sind als für ein amerikanisches oder japanisches Patent. Ein weiteres Erschwernis betrifft das geltende Streitregelungssystem: Die Zuständigkeit der nationalen Gerichte führt dort, wo ein Patent für mehrere Vertragsstaaten Geltung beansprucht, zu enorm hohen Kosten und manchmal sogar zu divergierenden Urteilen.

Anlässlich der Regierungskonferenz in London haben nun acht Vertragsstaaten des EPÜ - darunter auch die Schweiz - ein Abkommen unterzeichnet, das diese Punkte regelt. Künftig verzichten die Unterzeichnerstaaten auf die Übersetzung eines auf Deutsch, Französisch oder Englisch erteilten europäischen Patents in die jeweilige Landessprache. Vom Abkommen unberührt bleiben Übersetzungspflichten im Falle von gerichtlichen Streitigkeiten. Neben der Schweiz und Liechtenstein haben Dänemark, Deutschland, Monaco, die Niederlande, Schweden und das Vereinigte Königreich das Abkommen in London unterzeichnet. Belgien, Frankreich, Luxemburg und Zypern haben angekündigt, das Abkommen bis spätestens Mitte des nächsten Jahres ebenfalls zu unterzeichnen