Europäisches Patent für Riesenlachse

   Schweiz: Tagung in Basel mit dem Thema: Mythos Gen, Embryonen, Stammzellen und Patente
Vereinfachungen für europäische Patentanträge
Schweiz: Veranstaltung zum Thema „Dürfen Gene patentiert werden?“
Die Entwicklungen der Bio- und Gentechnologie stellen auch für das Patentrecht eine Herausforderung dar. Die Herausforderung ist nicht nur rechtlicher, sondern auch ethischer Natur. Insbesondere über die Frage, ob gentechnisch veränderte Lebewesen sowie Gene und Gensequenzen patentiert werden dürfen, gehen die Meinungen auseinander. Im Zentrum der öffentlichen Veranstaltung der Eidgenössischen Ethikkommission für die Gentechnik im ausserhumanen Bereich (EKAH) am 26.3.02 stand die Frage, ob Gene patentiert werden dürfen.

Das Europäische Patentamt hat der kanadischen Firma Seabright ein Patent auf eine gentechnisch bewirkte Wachstumsförderung von Fischen erteilt. Greenpeace zweifelt die Rechtmässigkeit des unter der Nummer EP 578 653 erteilten Patentes an, da es auf der Basis einer noch nicht umgesetzten EU-Richtlinie erteilt worden sei.

Mit dem Transplantationsgesetz soll die heutige Rechtszersplitterung im Bereich der Transplantationsmedizin beendet und Rechtssicherheit hergestellt werden. Zweck des Transplantationsgesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen. Überdies soll es den missbräuchlichen Umgang mit Organen, Geweben und Zellen verhindern.

Der vorliegende Entwurf regelt den Umgang mit vitalen Organen, Geweben oder Zellen menschlichen oder tierischen Ursprungs, die zur Übertragung auf den Menschen bestimmt sind. Vom Geltungsbereich nicht erfasst sind die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen sowie der Umgang mit Blut und Blutprodukten, mit Ausnahme der Blut-Stammzellen.

Heute sind in der Schweiz die rechtlichen Voraussetzungen für die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, Geweben oder Zellen – im Unterschied zu den meisten anderen europäischen Staaten – nicht einheitlich in einem Transplantationsgesetz geregelt. Sie bestimmen sich vielmehr nach allgemeinen Regeln und Grundsätzen, teilweise nach kantonalen Regelungen sowie nach privaten Richtlinien und Empfehlungen. Eine erste Regelung auf Bundesebene im Bereich des Infektionsschutzes und des Handels mit Transplantaten ist mit dem Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten am 1. August 1996 in Kraft getreten. Mit der Annahme der Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin durch Volk und Stände am 7. Februar 1999 wurde der Bund zum Erlass von Vorschriften auf dem Gebiet der Transplantation von Organen, Geweben und Zellen verpflichtet. 

mo. Das Patent verstösst laut Greenpeace ausserdem gegen das Verbot der Patentierung genmanipulierter Tierarten. Neben der rechtlichen Situation mahnt die Umweltorganisation die ökologischen Risiken an, die ein Lachs oder anderer Fisch, der das Achtfache seiner normalen Groesse erreicht, mit sich bringt. Freigesetzte Exemplare könnten zum Aussterben ganzer Populationen führen, weil sie ihre Artgenossen bei der Nahrungsaufnahme und Fortpflanzung verdrängten.