Während der nächsten fünf Jahre soll die Landwirtschaft keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) freisetzen dürfen. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Wissenschaftskommission (WBK) des Nationalrates dieses Moratorium beschlossen.
Die WBK konnte die Vorberatung des Gentechnikgesetzes in erster Lesung abschliessen, wie ihr Präsident Hans Widmer (SP/LU) am Freitag mitteilte. Das Gesetz soll am 5. Juli einer zweiten Lesung unterzogen und im Herbst dem Zweitrat unterbreitet werden.
Bundesrat und Ständerat setzen für den Umgang mit GVO auf ein strenges Bewilligungsregime. Laut Chiara Simoneschi (CVP/TI) gilt das Moratorium für Saatgut, Pestizide, Pflanzen und Düngemittel, die direkt an die Umwelt abgegeben werden. Lebensmittel, Tierfutter und Medikamente sind davon nicht betroffen. Frei bleibt insbesondere auch die Sicherheits- und Risikoforschung im Zusammenhang mit GVO.
Geregelt hat die WBK auch die Haftpflicht. Im Gegensatz zum Ständerat wählte sie mit 13 zu 10 Stimmen eine durchgehend einheitliche Gefährdungshaftung für jede Form des Umgangs mit GVO ohne Sonderregelung für die Landwirtschaft und die Medikamente. Dabei wird die Haftung auf die bewilligungs- bzw. meldepflichtige Person "kanalisiert".
Schweiz: Haftungsfragen im Gen-Lex geregelt
Der Ständerat hat noch offene Haftungsfragen im Gen-Lex geregelt und das Gesetz verabschiedet. Wer einer Behandlung mit GVO-Medikamenten im Wissen um deren Wirkung zustimmt, kann nach diesem Gesetz bei unerwünschten Nebenwirkungen den verschreibenden Arzt nicht rechtlich belangen.
Wissenschaft: GVO sollen ein größeres Potenzial besitzen, natürlich vorkommende Arten zu verdrängen