Zum 1. März ist ein Zusatzprotokoll zur Bioethik-Konvention des Europarates in Kraft getreten, in dem das Klonen von Menschen untersagt wird. Wörtlich heisst es, dass „jeder Eingriff mit dem Ziel, ein menschliches Lebewesen zu schaffen, das mit einem anderen lebenden oder toten Menschen identisch ist“, verboten ist.
Das Protokoll wurde völkerrechtlich gültig, nachdem es Georgien nach Griechenland, der Slowakei, Slowenien und Spanien als fünftes Europaratsmitglied ratifiziert hatte. 23 Mitglieder haben das Dokument bisher unterzeichnet. Ausnahmen von dem Klonverbot sind nicht vorgesehen. Die Unterzeichnerstaaten sind nun aufgefordert, entsprechende Gesetze in ihrem Land zu erlassen.
Das Protokoll ergänzt die 1997 zur Unterzeichnung ausgelegte Bioethik-Konvention. Diese ist das erste international verbindliche juristische Instrument zum Schutz des Menschen gegen den eventuellen Missbrauch neuer biologischer und medizinischer Techniken.
Sie soll die Wahrung der Menschenrechte und Grundfreiheiten sowie die Würde und die Identität des Einzelnen garantieren.
Schweiz: Nationale Ethikkommission (NEK) hat ihre Stellungnahme zur Forschung an embryonalen Stammzellen veröffentlicht
Die Nationale Ethikkommission im Bereich Humanmedizin hat am 18. Juni 2002 ihre Stellungnahme zur Forschung an embryonalen Stammzellen vorgelegt. Die inhaltliche Übereinstimmung mit der Gesetzesvorlage der Regierung, die sich derzeit in der Vernehmlassung befindet, ist gross. 2002-06-25