Internationaler Vertrag zu Pflanzengenetischen Ressourcen

   Schweiz: Aktion genetische Ressourcen in der Landwirtschaft
Wissenschaft: GVO sollen ein größeres Potenzial besitzen, natürlich vorkommende Arten zu verdrängen
US-Wissenschaftler der Universität Purdue kommen in einem Risikoanalyseprojekt zu dem Ergebnis, dass bei der Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) eine grösseres theoretisches Risiko besteht, die dort (natürlich) vorkommenden Populationen zu verdrängen.

Am 6. Juni 2002 haben 15 europäische Länder sowie die Europäische Kommission in Rom den Internationalen Vertrag zu Pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft unterschrieben.

Diese rechtlich verbindliche Vereinbarung wurde anlässlich der letzten FAO-Konferenz im November 2001 beschlossen und regelt erstmalig die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen weltweit, sowie die gerechte Aufteilung der sich aus deren Nutzung ergebenden Vorteile. Der Vertrag ist im Einklang mit der Konvention zur Biodiversität (Cartagena Protokoll).

Ausser der Europäischen Kommission haben mittlerweile 26 Staaten den internationalen Vertrag unterschrieben. Eritrea, Ägypten, Jordanien und Guinea haben den Vertrag bereits ratifiziert. Wenn der Vertrag von 40 Ländern ratifiziert ist, tritt er in Kraft.

Weltweit stammen 70 Prozent der pflanzlichen Nahrungsmittel von nur zwölf Pflanzenarten. Mit Abstand am bedeutendsten sind: Reis, Mais, Weizen und Kartoffeln. Die FAO weist darauf hin, dass wirtschaftlich schwächere Länder, wie beispielsweise Entwicklungsländer, häufig die grösste biologische Diversität aufweisen.