| Internationaler Vertrag zu Pflanzengenetischen Ressourcen | |||||||
Am 6. Juni 2002 haben 15 europäische Länder sowie die Europäische Kommission in Rom den Internationalen Vertrag zu Pflanzengenetischen Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft unterschrieben.
Diese rechtlich verbindliche Vereinbarung wurde anlässlich der letzten FAO-Konferenz im November 2001 beschlossen und regelt erstmalig die Erhaltung und nachhaltige Nutzung von pflanzengenetischen Ressourcen weltweit, sowie die gerechte Aufteilung der sich aus deren Nutzung ergebenden Vorteile. Der Vertrag ist im Einklang mit der Konvention zur Biodiversität (Cartagena Protokoll). | |||||||