Die Ständeratskommission hat die erste Lesung der Gen-Lex-Vorlage abgeschlossen. Mit 8 zu 4 Stimmen bei einer Enthaltung lehnte sie ein fünfjähriges Teilmoratorium für die Freisetzung gentechnisch veränderter Organismen (GVO) ab.
Mit dem Bundesrat setzt die Mehrheit der ständerätlichen Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur (WBK) bei der Gentechnologie im ausserhumanen Bereich auf ein strenges Bewilligungsverfahren. Die bisher in Verordnungen verankerten Bedingungen sollen aber auf Gesetzesstufe gehoben werden und so mehr Gewicht erhalten. Die WBK begrüsst, dass das Gesetz neben Mensch und Umwelt neu auch die biologische Vielfalt und die Würde der Kreatur schützen soll. Sie möchte die "Würde der Kreatur" aber im Gesetz selber näher definieren. Die Würde von Tieren und Pflanzen sei dann verletzt, wenn "artspezifische Eigenschaften oder Lebensweisen" erheblich beeinträchtigt würden.
Einverstanden ist die Kommission mit der auf die Hersteller von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) beschränkten Haftung und mit der auf 30 Jahre verlängerten Verjährungsfrist. Für vorsätzliche Schädigungen von Menschen oder Umwelt durch GVO verlangt sie Strafbestimmungen. Auch in der Gentechnologie will sie zudem das Verbandsbeschwerderecht einführen. Im Gegensatz zum Bundesrat möchte die WBK die neuen Bestimmungen über die Gentechnologie im ausserhumanen Bereich nicht ins Umweltschutzgesetz und andere Erlasse einbauen. Wegen der raschen Entwicklung und der besonderen Probleme zieht sie ein Spezialgesetz vor. Ein Experte soll entsprechende Vorschläge formulieren.
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Ein Forscherteam unter der Leitung von Prof. Hans-Uwe Simon vom Pharmakologischen Institut der Universität Bern hat in der jüngsten Ausgabe von "Nature Medicine" die Ergebnisse einer Forschungsarbeit publiziert, die neue Aspekte zur Regulation von Entzündungsreaktionen beinhaltet.
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