Der Bundesrat hat am 12.9.2001 den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Transplantation von Organen, Geweben und Zellen zusammen mit der Botschaft verabschiedet und an das Parlament überwiesen. Damit wird die Transplantationsmedizin erstmals auf Bundesebene einheitlich und umfassend geregelt. Mit dem Inkrafttreten des Transplantationsgesetzes wird die Schweiz in diesem Bereich über eine moderne Gesetzgebung verfügen.
Mit dem Transplantationsgesetz soll die heutige Rechtszersplitterung im Bereich der Transplantationsmedizin beendet und Rechtssicherheit hergestellt werden. Zweck des Transplantationsgesetzes ist der Schutz der Menschenwürde, der Persönlichkeit und der Gesundheit bei der Anwendung der Transplantationsmedizin beim Menschen. Überdies soll es den missbräuchlichen Umgang mit Organen, Geweben und Zellen verhindern.
Der vorliegende Entwurf regelt den Umgang mit vitalen Organen, Geweben oder Zellen menschlichen oder tierischen Ursprungs, die zur Übertragung auf den Menschen bestimmt sind. Vom Geltungsbereich nicht erfasst sind die Verfahren der medizinisch unterstützten Fortpflanzung beim Menschen sowie der Umgang mit Blut und Blutprodukten, mit Ausnahme der Blut-Stammzellen.
Heute sind in der Schweiz die rechtlichen Voraussetzungen für die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen, Geweben oder Zellen – im Unterschied zu den meisten anderen europäischen Staaten – nicht einheitlich in einem Transplantationsgesetz geregelt. Sie bestimmen sich vielmehr nach allgemeinen Regeln und Grundsätzen, teilweise nach kantonalen Regelungen sowie nach privaten Richtlinien und Empfehlungen. Eine erste Regelung auf Bundesebene im Bereich des Infektionsschutzes und des Handels mit Transplantaten ist mit dem Bundesbeschluss über die Kontrolle von Blut, Blutprodukten und Transplantaten am 1. August 1996 in Kraft getreten. Mit der Annahme der Verfassungsbestimmung über die Transplantationsmedizin durch Volk und Stände am 7. Februar 1999 wurde der Bund zum Erlass von Vorschriften auf dem Gebiet der Transplantation von Organen, Geweben und Zellen verpflichtet.
PubliForum „Transplantationsmedizin“
Der Bericht, der anlässlich des PubliForums „Transplantationsmedizin“ von 28 Schweizer Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet wurde, ist nun erhältlich.
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