| Schweiz: Bundesrat setzt Regelung zur Xenotransplantation in Kraft | |||||||
Der Bundesrat setzt die vom Parlament beschlossene Regelung zur Xenotransplantation zum 1. Juli 2001 in Kraft. Die Regelung ist auf die sich in Erarbeitung befindenden Richtlinien der USA, von Grossbritannien sowie des Europarates abgestimmt. Diese Regelung gilt solange, bis in der Schweiz das Transplantationsgesetz in Kraft gesetzt wird. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2004 sein.
Wer tierische Organe, Gewebe oder Zellen auf den Menschen transplantieren will, braucht künftig eine Bewilligung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG). Eine solche Transplantation darf nur vorgenommen werden, wenn die Empfängerin oder der Empfänger umfassend informiert worden ist und der Transplantation sowie den damit verbundenen Massnahmen und Verhaltensregeln aus freiem Willen und unterschriftlich zugestimmt hat. Um die Übertragung eines Krankheitserregers vom Tier auf den Menschen zu verhindern, werden an den Umgang mit den Spendertieren besondere Anforderungen gestellt. Die Verwendung von Primaten als Spendertiere wird aufgrund der nahen Verwandtschaft mit dem Menschen und dem dadurch erhöhten Infektionsrisiko verboten. | |||||||