Der Schweizer Bundesrat hat entschieden, für die Forschung an menschlichen Embryonen ein eigenes Bundesgesetz zu schaffen. Ursprünglich war vorgesehen, diese Frage im Bundesgesetz über die Forschung am Menschen zu regeln, das sich derzeit in Ausarbeitung befindet. Angesichts der Aktualität der Frage erteilte der Bundesrat dem Eidgenössischen Departement des Innern jedoch den Auftrag, ein gesondertes Bundesgesetz über die Forschung an Embryonen zu erarbeiten.
Das geplante Bundesgesetz soll bereits im Frühjahr des nächsten Jahres in die Vernehmlassung geschickt werden. In diesem Gesetz gilt es zu klären, ob und falls ja unter welchen Bedingungen überzählige Embryonen und daraus gewonnene embryonale Stammzellen für die Forschung verwendet werden dürfen. Der Bundesrat hat die Absicht, das Bundesgesetz über die Forschung an Embryonen zu einem späteren Zeitpunkt in das Gesetz über die Forschung am Menschen zu integrieren.
Die Stammzellenforschung hat zum Ziel, Therapien gegen bisher nicht oder nur schlecht behandelbare Krankheiten wie Parkinson oder Diabetes zu entwickeln. Die Erarbeitung und die parlamentarische Diskussion des Fortpflanzungsmedizingesetzes fanden statt, bevor die Forschung an embryonalen Stammzellen in den Fokus der Wissenschaft rückte. Es handelt sich dabei um ein Forschungsgebiet, welches in der Schweiz bisher weder klar noch abschliessend geregelt ist. Neben den rechtlichen Problemen wirft die Forschung an embryonalen Stammzellen auch ethische Fragen auf, die einer breiten öffentliche Diskussion bedürfen.
Deutschland: DFG gegen Import von Stammzellen
Die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) hat den Vorstoss der US-Forscher kritisiert, die erstmals gezielt Embryonen für die Forschung erzeugt hatten. Die DFG ist auch gegen den Import von Stammzellen aus speziell dafür erzeugten Embryonen. Für die DFG ergäben sich ethische Bedenken aus der Tatsache, dass "ein beginnender Mensch hergestellt wird, um getötet zu werden". 2001-07-19
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