EU-Parlament streicht weitgehend Auflagen zur Embryonenforschung

   Grossbritannien: "Grünes Licht" fürs Klonen menschlicher Stammzellen
Schweiz: Embryonenforschungsgesetz (EFG): Eröffnung der Vernehmlassung am 22. Mai 2002
Umstrittene Embryonen-Forschung wird in Frankreich erlaubt
In Frankreich wird die Nutzung menschlicher Embryonen zu Forschungszwecken erlaubt. In der Pariser Nationalversammlung zur Revision des Bioethik-Gesetzes wurde nach einer viertägigen Debatte vergangene Woche eine entsprechende Gesetzesnovelle verabschiedet.

Forschung mit menschlichen Stammzellen und Embryonen kann künftig ohne strikte Auflagen mit EU-Mitteln gefördert werden.

Das Europa-Parlament in Strassburg verabschiedete am 22.5.2002 in abschliessender Lesung das 6. Forschungsrahmenprogramm der EU und verzichtete dabei auf seine ursprüngliche Forderung nach strengen ethischen Grenzen. Damit beugte sich die EU-Volksvertretung einer Forderung des Ministerrats.

Das Programm sieht für die Jahre 2003 bis 2006 Ausgaben in Höhe von 17,5 Milliarden Euro (rund 26 Mrd. Franken) vor. Ein grosser Teil davon - mehr als 3,6 Milliarden Euro (5,2 Mrd. Franken) – soll in Forschungsvorhaben für die Informationstechnologie fliessen. Für "Lebenswissenschaften, Gentechnik und Biotechnologie für Gesundheit" will die EU bis 2006 rund 2,5 Milliarden Euro (3,7 Mrd. Franken) bereitstellen, für den Bereich "nachhaltige Entwicklung" 2,12 Milliarden Euro (3,1 Mrd. Franken). 

Schweiz: Tagung in Basel mit dem Thema: Mythos Gen, Embryonen, Stammzellen und Patente
Am Samstag, den 31. August 2002 findet in Basel eine Tagung zum Thema Stammzellen, Forschung an Embryonen und Patentierung von humanen Genen statt. Veranstalterin ist die Schweizerische Gesellschaft für ein Soziales Gesundheitswesen (SGSG) Tagungsort: Zentrum für Lehre und Forschung (ZLF), Hebelstrasse 20,
Schweiz: Bundesgesetz zur Forschung an embryonalen Stammzellen geplant