Die Europäische Kommission hat eine Übersicht über die Ergebnisse von Forschungsarbeiten zu GVO (gentechnisch veränderte Organismen) veröffentlicht, die von ihr unterstützt und zwischen 1985 und 2000 durchgeführt wurden.
In der Veröffentlichung wird gezeigt, dass während dieses Zeitraums 81 Projekte unter Beteiligung von mehr als 400 Forschungsteams mit einem kombinierten Gemeinschaftsbeitrag in Höhe von rund 70 Millionen Euro unterstützt wurden. "Das Hauptziel dieser Übersicht besteht darin zu zeigen, wie die Europäische Kommission versucht hat, diesen Missstand [fehlendes Wissen] zu beheben, und dass sie fortwährend daran gearbeitet hat, eine beträchtliche Forschergemeinschaft aufzubauen und zu dem schnell anwachsenden weltweiten Wissens- und Erfahrungsschatz auf diesem Gebiet beizutragen", schreibt EU-Forschungskommissar Philippe Busquin in der Einführung der Veröffentlichung. Die in dem Bericht enthaltenen Forschungsprojekte betreffen Pflanzen, Pflanzenmikroben, biologische Kontrolle, biologische Regenerierung von Nahrungsmitteln, Instrumente, Fische und Impfstoffe.
Zwischenzeitlich haben einige EU-Mitgliedstaaten negativ auf den Vorschlag der Europäischen Kommission reagiert, dass das EU-Moratorium hinsichtlich der Lizenzierung von GVO aufgehoben werden soll. Der Plan der Kommission sieht vor, dass die EU noch einmal mit der kommerziellen Lizenzierung von GVO beginnen soll, bevor die Gesetzgebung zur Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung der Produkte 2003 in Kraft gesetzt wird. Auf einer Konferenz am 16. Oktober haben mehrere Mitgliedstaaten erneut zum Ausdruck gebracht, dass sie mit einem derartigen Vorschlag nicht einverstanden sind.
Britische GVO-Gegner haben sich über ein ebenfalls am 16. Oktober ergangenes Urteil des obersten britischen Gerichtshofes gefreut, das Auswirkungen auf das Forschungsumfeld für gentechnische Veränderungen in Großbritannien haben könnte. Dieses Urteil besagt, dass die Gesetze zur öffentlichen Ordnung nicht gegen Personen Anwendung finden dürfen, die GV-Feldfrüchte beschädigen oder zerstören, wenn sich nicht gleichzeitig Menschen auf den Feldern befinden, die durch ihr Vorgehen eingeschüchtert werden könnten.
Schweiz: Fünfjähriges Moratorium für GVO in der Landwirtschaft
Während der nächsten fünf Jahre soll die Landwirtschaft keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) freisetzen dürfen. Mit 13 zu 12 Stimmen hat die Wissenschaftskommission (WBK) des Nationalrates dieses Moratorium beschlossen.
Schweiz: Wieder Rinderexporte nach Deutschland