Der Rat der Landwirtschaftsminister hat am 21. Januar 2002 die Verordnung zur Einrichtung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) und zur Schaffung eines neuen Rahmens für das Lebensmittelrecht der EU verabschiedet. Die EBLS wird ihren Sitz vorläufig in Brüssel haben. Der geschäftsführende Direktor wird sein Amt voraussichtlich im Sommer diesen Jahres antreten. 2002-01-30
Mit dieser Entscheidung ist die erste Phase der von der Kommission Prodi im Januar 2000 mit dem Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit eingeleiteten umfassenden Reform des Lebensmittelrechts der EU abgeschlossen. Kommissar Byrne erklärte auf der Ratstagung, diese beschleunigte Annahme der Verordnung mache den Weg frei für ein sofortiges Tätigwerden, damit die Behörde noch in diesem Jahr in ihren vorläufigen Brüsseler Büros ihre Arbeit in vollem Umfang aufnehmen könne. Als erstes wird die Europäische Kommission Verfahren zur Auswahl und Ernennung eines Verwaltungsrates und eines geschäftsführenden Direktors einleiten. In der Zwischenzeit arbeitet das derzeitige System der wissenschaftlichen Beratung weiter, und zwar so lange, bis der Wissenschaftliche Ausschuss und die Wissenschaftlichen Gremien der EBLS eingesetzt sind.
Die wichtigste Aufgabe der EBLS besteht in der wissenschaftlichen Beratung und Unterstützung bei der Rechtsetzung und Politikentwicklung der Gemeinschaft in allen Bereichen, die direkte oder indirekte Auswirkungen auf die Sicherheit von Lebens- und Futtermitteln haben. Sie wird unabhängige Informationen zu diesen Fragen liefern und die Öffentlichkeit über Risiken innerhalb der Lebensmittelherstellungskette aufklären. Die Behörde soll ein maßgeblicher Ansprechpartner für alle Interessenvertreter, politischen Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit werden, wodurch sie aufgrund ihrer Unabhängigkeit, der wissenschaftlichen Qualität ihrer Gutachten und ihrer Aufklärung der Öffentlichkeit wie auch der Transparenz ihrer Verfahren qualifiziert ist. Abgesehen von ihrem eigenen Fachpersonal, soll die Behörde Netzwerke ähnlicher wissenschaftlicher Gremien und Stellen für Lebensmittelsicherheit in der EU moderieren und von ihnen unterstützt werden.
Neue EU-Richtlinie zur Freisetzung und Zulassung gentechnisch veränderter Pflanzen
Das Europäische Parlament (EP) hat einem Richtlinienentwurf zugestimmt, der klarere Regeln für die Freisetzung von gentechnisch veränderten Organismen festlegt. Der Entwurf sieht vor, dass ab 2004 Antibiotika-Resistenzmarker nicht mehr verwendet werden dürfen. Ausserdem wird die Kennzeichnung und die Rückverfolgbarkeit der gentechnisch veränderten Produkte verbessert.
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